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Genehmigung
Eine Genehmigung im Betreuungsrecht ist eine rechtliche Erlaubnis, die das Betreuungsgericht erteilt, damit der Betreuer bestimmte wichtige Entscheidungen im Namen des Betreuten treffen darf. Diese Genehmigung ist notwendig, wenn die Entscheidung erhebliche Eingriffe in die Rechte oder das Vermögen des Betreuten betrifft.
Beispiele für genehmigungspflichtige Entscheidungen:
Abschluss von Verträgen, die das Vermögen betreffen (z.B. Immobilienkauf)
Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung
Behandlungsmaßnahmen, die medizinisch eingreifen
Kurz gesagt: Die Genehmigung stellt sicher, dass solche Entscheidungen vom Gericht überprüft und genehmigt werden, um den Schutz und die Rechte des Betreuten zu wahren.
Geschäftsfähigkeit
Im Betreuungsrecht bezeichnet die Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit einer Person, rechtsverbindliche Willenserklärungen abzugeben und Verträge selbstständig wirksam abzuschließen.
Gesundheitsfürsorge
Im Betreuungsrecht umfasst die Gesundheitsfürsorge die rechtliche Vertretung und Unterstützung einer Person bei medizinischen Entscheidungen, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Das bedeutet: Der Betreuer entscheidet im Namen des Betreuten über medizinische Behandlungen, Therapien oder Krankenhausaufenthalte, um dessen Gesundheit zu schützen und zu fördern.
Wichtig: Die Gesundheitsfürsorge soll den Willen und die Wünsche des Betreuten möglichst berücksichtigen, soweit diese bekannt sind. Wenn keine Vorsorgevollmacht besteht, übernimmt der Betreuer diese Aufgabe im Rahmen der gerichtlichen Betreuung.