Q wie Qualifizierung
Qualifizierung
Im Betreuungsrecht bezeichnet die Qualifizierung die gesetzliche Voraussetzung, dass eine Person, die als Betreuer bestellt werden soll, bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört in der Regel die Eignung, Zuverlässigkeit und gegebenenfalls eine spezielle Qualifikation oder Schulung, um die Interessen der betreuten Person bestmöglich vertreten zu können.
Qualitätsmanagement
Im Betreuungsrecht bezieht sich Qualitätsmanagement auf die systematische Überwachung, Steuerung und Verbesserung der Betreuungstätigkeiten. Ziel ist es, eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen, die Rechte und Bedürfnisse der betreuten Personen zu wahren und eine professionelle sowie verantwortungsvolle Betreuung zu gewährleisten.