S wie Schenkung
Schenkung
Im Betreuungsrecht bezeichnet eine Schenkung eine unentgeltliche Zuwendung einer Person an eine andere. Für betreute Personen ist es wichtig, Schenkungen sorgfältig zu prüfen, da sie das Vermögen beeinflussen und bei späteren Entscheidungen oder bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt werden müssen. Zudem kann eine Schenkung unter Umständen anfechtbar sein, wenn sie die finanziellen Interessen der betreuten Person gefährdet.
Sachverständigengutachten
Ein Sachverständigengutachten im Betreuungsrecht ist eine fachliche Stellungnahme eines unabhängigen Experten, meist eines Psychologen oder Mediziners, die das Gericht bei der Entscheidung über die Betreuung unterstützt. Es bewertet die geistige und gesundheitliche Lage der betreuten Person und gibt Empfehlungen zur Festlegung des Umfangs der Betreuung.
Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist ein Dokument, das eine anerkannte Behinderung oder eine erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit bestätigt. Er gewährt den Inhabern bestimmte Nachteilsausgleiche und soziale Leistungen, wie z.B. Steuervergünstigungen, besondere Parkrechte oder Zugang zu speziellen Angeboten.