V wie Verfahrenspfleger
Verfahrenspfleger
Ein Verfahrenspfleger im Betreuungsrecht ist eine unabhängige Person, die das Gericht bei Verfahren über die Anordnung oder Aufhebung einer Betreuung unterstützt. Er vertritt die Interessen der betroffenen Person, insbesondere wenn diese selbst nicht in der Lage ist, ihre Wünsche und Bedürfnisse angemessen zu äußern.
Vermögenssorge
Die Vermögenssorge im Betreuungsrecht umfasst die rechtliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens einer betreuten Person. Der Betreuer sorgt dafür, dass das Vermögen geschützt, verwaltet und im besten Interesse der betreuten Person eingesetzt wird, beispielsweise bei finanziellen Angelegenheiten oder Verträgen.
Vertretung gegenüber Behörden
Der Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden" im Betreuungsrecht umfasst die rechtliche Vertretung der betreuten Person bei Ämtern, Behörden und Institutionen. Der Betreuer handelt im Namen der betreuten Person, z.B. bei Anträgen, Genehmigungen oder Meldungen, um deren Rechte und Interessen gegenüber öffentlichen Stellen zu wahren.