Y wie Yoga

Im Betreuungsrecht gibt es keinen Begriff "Yoga" im rechtlichen Kontext. Hiermit beziehe ich mich auf die Eigenverantwortung trotz vieler Aufgaben im Rahmen einer Betreuung immer auch seine eigenen Bedürfnisse zu beachten und auch mal zu Entspannen.

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X wie ?

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Z wie Zwangseinweisung