E wie Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe im Betreuungsrecht ist eine Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie umfasst Maßnahmen, die helfen, die Selbstständigkeit zu fördern und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu gehören zum Beispiel Assistenzleistungen, Therapien oder Hilfsmittel.

Einwilligungsfähigkeit

Die Einwilligungsfähigkeit im Betreuungsrecht bedeutet, dass eine Person in der Lage sein muss, die Bedeutung und Folgen ihrer Entscheidungen zu verstehen und entsprechend zu handeln. Wenn jemand nicht einwilligungsfähig ist, kann eine gesetzliche Vertretung, wie ein Betreuer, in seinem Namen Entscheidungen treffen.

Einwilligungsvorbehalt

Der Einwilligungsvorbehalt im Betreuungsrecht bedeutet, dass bestimmte wichtige Entscheidungen nur mit Zustimmung des Betreuers oder Gerichts getroffen werden dürfen. Das heißt, die betroffene Person kann in manchen Fällen nicht selbst entscheiden, weil ihre Einwilligungsfähigkeit eingeschränkt ist.

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