D wie Datenschutz

Datenschutz

Im Betreuungsrecht ist der Datenschutz sehr wichtig, um die persönlichen und sensiblen Daten der betreuten Person zu schützen. Das bedeutet, dass alle Informationen, die im Rahmen der Betreuung gesammelt werden, nur mit Zustimmung der betroffenen Person oder nach rechtlichen Vorgaben weitergegeben werden dürfen. Ziel ist es, die Privatsphäre zu wahren und Missbrauch oder unbefugten Zugriff auf die Daten zu verhindern.

Dokumentationspflicht

Die Dokumentationspflicht im Betreuungsrecht bedeutet, dass der Betreuer alle wichtigen Vorgänge, Entscheidungen und Maßnahmen sorgfältig schriftlich festhalten muss. Diese Dokumentation dient dazu, Transparenz zu schaffen, den Verlauf der Betreuung nachzuvollziehen und im Zweifel nachweisen zu können, dass alles im besten Interesse der betreuten Person erfolgt.

Digitale Barrierefreiheit

Die digitale Barrierefreiheit im Betreuungsrecht bezieht sich darauf, dass digitale Angebote und Informationen so gestaltet sein sollten, dass sie für alle Menschen, auch mit Behinderungen, zugänglich sind. Das bedeutet, dass Webseiten, Apps und andere digitale Medien so gestaltet werden, dass sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden können, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern.

Zurück
Zurück

C wie Curriculum

Weiter
Weiter

E wie Eingliederungshilfe