A wie Aufgabenkreise

Aufgabenkreise

Die Aufgabenkreise im Betreuungsrecht beschreiben die verschiedenen Bereiche, in denen ein Betreuer für eine betreute Person Verantwortung übernimmt. Es gibt in der Regel drei Hauptaufgabenkreise:

  1. Persönliche Betreuung: Hier geht es um Angelegenheiten wie Gesundheit, medizinische Versorgung, Aufenthalt und persönliche Entscheidungen.

  2. Vermögenssorge: Dieser Bereich umfasst die Verwaltung des Vermögens, das Bezahlen von Rechnungen, das Abschließen von Verträgen und die finanzielle Absicherung.

  3. Gesundheitsfürsorge: Hierbei wird die medizinische Behandlung, Pflege und die Entscheidung über medizinische Maßnahmen geregelt.

Der Betreuer darf nur in den Bereichen tätig werden, die im Betreuungsbeschluss festgelegt sind.

Anfangsbericht

Der Anfangsbericht ist ein Bericht, den der Betreuer zu Beginn seiner Tätigkeit erstellen muss. Er soll die Situation der betreuten Person beschreiben, ihre Bedürfnisse, Wünsche und die Gründe für die Betreuung darlegen. Dieser Bericht dient dazu, den Betreuungsgericht über die Ausgangslage zu informieren und die Notwendigkeit der Betreuung zu belegen. Er ist eine wichtige Grundlage für die weitere Betreuung und wird regelmäßig überprüft.

Aufenthaltsbestimmung

Die Aufenthaltsbestimmung ist eine Aufgabe des Betreuers, bei der es darum geht, festzulegen, wo die betreute Person wohnen soll. Der Betreuer entscheidet, ob die Person in ihrer bisherigen Wohnung bleiben kann oder ob ein Umzug notwendig ist, zum Beispiel in eine Pflegeeinrichtung. Diese Entscheidung wird im Rahmen der Betreuung getroffen, um das Wohl der Person zu sichern.

Zurück
Zurück

Zum Umgang mit dem Lexikon

Weiter
Weiter

B wie Bürgerliches Gesetzbuch