B wie Bürgerliches Gesetzbuch
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, ist das wichtigste Gesetzbuch im deutschen Zivilrecht. Es regelt viele Bereiche des täglichen Lebens, wie Verträge, Eigentum, Familienrecht und auch das Betreuungsrecht. Das Betreuungsrecht ist im BGB hauptsächlich in den §§ 1896 bis 1908i geregelt. Diese Paragraphen beschreiben, wann und wie eine Betreuung eingerichtet wird, welche Aufgaben der Betreuer hat und wie die rechtliche Vertretung funktioniert.
Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde ist eine staatliche Stelle, die im Rahmen des Betreuungsrechts für die Organisation und Überwachung von Betreuungen zuständig ist. Sie prüft, ob eine Betreuung notwendig ist, bestellt einen Betreuer und sorgt dafür, dass die Rechte der betreuten Person gewahrt bleiben. Die Betreuungsbehörde arbeitet meist bei der Stadt oder Gemeinde und sorgt dafür, dass alles rechtlich korrekt abläuft.
Betreuungsverein
Ein Betreuungsverein ist eine Organisation, die Menschen bei der Einrichtung und Durchführung einer rechtlichen Betreuung unterstützt. Sie beraten die betroffenen Personen und helfen dabei, einen geeigneten Betreuer zu finden. Außerdem können sie bei der Organisation der Betreuung und bei rechtlichen Fragen behilflich sein. Der Verein arbeitet oft eng mit der Betreuungsbehörde zusammen, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß abläuft.