I wie Insolvenz
Insolvenz
Eine Insolvenz im Betreuungsrecht bezieht sich auf die finanzielle Zahlungsunfähigkeit einer Person, die betreut wird.
Bedeutung: Wenn der Betreute zahlungsunfähig ist, kann dies Auswirkungen auf seine Vermögensverwaltung haben. Der Betreuer muss in solchen Fällen oft Maßnahmen ergreifen, um die finanziellen Angelegenheiten zu regeln, z.B. eine Insolvenz anmelden oder das Vermögen schützen, um die Gläubiger zu befriedigen und den Betreuten vor finanziellen Nachteilen zu bewahren.
Inklusionsbetrieb
Ein Inklusionsbetrieb ist ein Unternehmen oder eine Organisation, die gezielt Menschen mit Behinderungen beschäftigt, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Ziel: Die Integration und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu fördern, Barrieren abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Inklusionsbetriebe sind oft an spezielle Förderprogramme gebunden und setzen sich für inklusive Arbeitsplätze ein.
Immobilie
Im Betreuungsrecht bezeichnet der Begriff Immobilie ein unbewegliches Vermögensgut, also ein Grundstück oder eine Immobilie.
Bedeutung: Wenn eine betreute Person Eigentümerin einer Immobilie ist, kann der Betreuer im Rahmen seiner Aufgaben auch die Verwaltung, Nutzung oder Veräußerung dieser Immobilie übernehmen, um die finanziellen Interessen des Betreuten zu wahren.