J wie Jahresbericht

Jahresbericht

Der Jahresbericht im Betreuungsrecht ist ein Bericht, den der Betreuer regelmäßig (meist jährlich) über die Betreuung und die getroffenen Maßnahmen an das Betreuungsgericht erstattet.

Zweck: Er soll dem Gericht Auskunft über die Entwicklung des Betreuten, die Verwaltung seiner Angelegenheiten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geben, um eine Kontrolle und ggf. Anpassung der Betreuung zu ermöglichen.

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I wie Insolvenz

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K wie Krankenkasse