J wie Jahresbericht
Jahresbericht
Der Jahresbericht im Betreuungsrecht ist ein Bericht, den der Betreuer regelmäßig (meist jährlich) über die Betreuung und die getroffenen Maßnahmen an das Betreuungsgericht erstattet.
Zweck: Er soll dem Gericht Auskunft über die Entwicklung des Betreuten, die Verwaltung seiner Angelegenheiten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geben, um eine Kontrolle und ggf. Anpassung der Betreuung zu ermöglichen.