K wie Krankenkasse
Krankenkasse
Die Krankenkasse im Betreuungsrecht ist eine Organisation, die die medizinische Versorgung und Gesundheitsfürsorge für den Betreuten sicherstellt.
Aufgaben: Sie übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Therapien und andere medizinische Leistungen, um die Gesundheit des Betreuten zu schützen und zu fördern. Die Krankenkasse arbeitet dabei eng mit dem Betreuer zusammen, um die medizinischen Bedürfnisse des Betreuten zu erfüllen.
Konvention über die Rechte Behinderter Menschen
Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist ein internationales Abkommen, das 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde.
Ziel: Sie soll die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen fördern und Diskriminierung verhindern.
Bedeutung: Die Konvention fordert, Barrieren abzubauen, inklusive Gesellschaften zu schaffen und die Rechte der Betroffenen zu schützen.
Konto
Im Betreuungsrecht ist das Konto ein spezielles Konto, das vom Betreuer im Namen des Betreuten geführt wird. Es dient dazu, die finanziellen Mittel des Betreuten getrennt von anderen Geldern zu verwalten.
Zweck: Das Konto soll Transparenz und Kontrolle gewährleisten, damit der Betreuer die finanziellen Angelegenheiten des Betreuten ordnungsgemäß regeln kann. Es ist wichtig, um Missbrauch oder unrechtmäßige Verfügungen zu vermeiden.