L wie Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft

Im Betreuungsrecht ist die Lebenspartnerschaft eine rechtlich anerkannte Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, ähnlich wie die Ehe.

Bedeutung: Sie kann bei Bedarf auch im Rahmen der Betreuung berücksichtigt werden, zum Beispiel bei Fragen der Fürsorge oder Vertretung. Die Lebenspartnerschaft schafft rechtliche Grundlagen für gemeinsame Rechte und Pflichten der Partner, insbesondere im Hinblick auf Vermögen, Pflege und Unterstützung.

Landesrecht


Im Betreuungsrecht bezieht sich Landesrecht auf die Gesetze und Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern Deutschlands gelten.

Bedeutung: Während das Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, können die konkreten Verfahren, Zuständigkeiten und Organisationen in den Ländern unterschiedlich sein. Landesrecht ergänzt also das Bundesrecht und sorgt für landesspezifische Ausgestaltung der Betreuung.

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K wie Krankenkasse

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M wie Mitwirkungspflicht