N wie Natürlicher Wille
Natürlicher Wille
Der natürliche Wille im Betreuungsrecht ist der Wille der betreuten Person, so wie sie ihn vor Eintritt der Betreuung geäußert hat oder hätte äußern können. Das Gericht und der Betreuer sollen diesen natürlichen Willen berücksichtigen, um die Entscheidungen im besten Interesse der betreuten Person zu treffen und ihre Selbstbestimmung zu wahren.