O wie Organspende

Organspende

Im Betreuungsrecht bezieht sich Organspende auf die Entscheidung, ob und wann eine Person nach ihrem Tod Organe spenden möchte. Wenn die betroffene Person keine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, entscheidet der Betreuer im Sinne des mutmaßlichen Willens der Person oder nach den gesetzlichen Vorgaben. Es ist wichtig, den Wunsch der betreuten Person zu respektieren, um ihre Selbstbestimmung zu wahren.

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N wie Natürlicher Wille

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P wie Patientenverfügung